Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1.07.2015 – C461/13 ist die Beachtung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zwingende Vorgabe für die Zulassung von Vorhaben. In dem entsprechenden Fachbeitrag wird geprüft, ob der geplante Abschnitt der A1 mit den Zielen der EU-WRRL vereinbar ist und eine Verschlechterung des Zustands der Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper ausgeschlossen werden kann, bzw. die geplante A1 der Erreichung eines guten Zustandes in den festgelegten Fristen nicht entgegen steht
WRRL
Es wird eine Hilfestellung für die Straßenbaubehörden des Landes Rheinland-Pfalz erarbeitet zur Bewältigung der Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU.
Titel der Studie, die im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erstellt wird, ist die "Vermeidung von Verschlechterungen des Zustands von Gewässern bei der Straßenentwässerung - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie".