Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie BAB A1 AS Lommersdorf - AS Blankenheim
Durchführung in Arbeitsgemeinschaft mit Büro für Hydrologie und Bodenkunde Gert Hammer, Dresden.
Projektschwerpunkte:
Der Lückenschluss der A 1 im Planungsabschnitt Anschlussstelle Blankenheim (B 51) und Anschlussstelle Lommersdorf (L 115z) liegt im Einzugsgebiet mehrerer Fließgewässer, in welche z. T. Einleitungen aus Regenrückhaltebecken mit Retentionsbodenfiltern geplant sind. Insgesamt sind sieben Oberflächenwasserkörper betroffen. Zugleich verläuft die geplante A 1 im Bereich von mehreren Grundwasserkörpern. Mit dem Urteil des EuGH C-461/13 vom 01. Juli 2015 ist deutlich geworden, dass alle von einem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf Fließgewässer und das Grundwasser daraufhin überprüft werden müssen, ob von ihnen eine unzulässige Verschlechterung der Gewässerqualität ausgeht. Dafür dürfen sich der ökologische Zustand/Potenzial und chemische Zustand der Oberflächenwasserkörper sowie der mengenmäßige und chemische Zustand der Grundwasserkörper nicht verschlechtern bzw. die Erreichung eines guten Zustandes nicht gefährdet werden.
Auf Basis des Leitfadens WRRL (LBM 2019) wurde ein Fachbeitrag WRRL erstellt, indem die verfügbaren Daten zusammengestellt und die Wirkungen aus Bau (Schadstoffeintrag, Gewässerverlegung), Anlage (Querungen, Gewässerverlegung) und Betrieb (Einleitungen) der A1 im Planungsabschnitt ermittelt und bewertet wurden.
Siehe auch:
FGSV – Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (2021): M WRRL. Merkblatt zur Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie in der Straßenplanung,
Ausgabe 2021. FGSV 513, 17. September 2021.
Kiebel, A. (2016): "Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Praxisbeispiele". VSVI-Seminar zu aktuellen Themen der Landespflege am 29.11.2016 in Koblenz
Auftraggeber:
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel
Planungszeitraum:
2015-2020