
Zu untersuchen und bewerten war die FFH-Verträglichkeit der neu geplanten A33 bezüglich der Stickstoffdepositionen in das FFH-Gebiet "Tatenhauser Wald bei Halle" (DE-3915-303). Es zeigte sich, dass in Verbindung mit der bestehenden starken Vorbelastung erhebliche Beeinträchtigungen nicht völlig auszuschließen waren, weil zu große Bereiche einzelner Lebensraumtypen mit Zusatzbelastungen von mehr als 3% der Critical Loads betroffen waren. Die von FÖA hierfür entwickelte Bewertungsmethodik und die Wirksamkeit des Kohärenzmaßnahmenkonzepts wurde abschließend vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt (Az. BVerwG 9 A 17.11). -Urteil-