Krautschicht mit Fallopia

FFH-VP BAB A33 Tatenhausen

Neubau der BAB A33 in Ostwestfalen (NRW) FFH-VP für das FFH-Gebiet „Tatenhauser Wald" (NRW, DE-3915-303)

Projektschwerpunkte:

Untersuchungsschwerpunkte sind neben Fledermäusen straßenbürtige LRT-Belastungen durch Stickstoff.

Ermittlung von Critical Loads für die Lebensraumtypen Eichen-Hainbuchenwald (9110), Alte bodensaure Eichenwälder (9190) und Eschen-Erlen-Auenwälder (91E0). Grundlage der Bewertung waren Festsetzungen des LANUV zu den Lebensraumtypen.

Zum Einsatz kam das Konzept der Critical Loads. Es wurden Critical-Load-Werte ermittelt (z.T. in Zusammenarbeit mit der Firma Ökodata GmbH) und die Betroffenheit quantifiziert. Aufgrund der sehr hohen Vorbelastung, die sich auch in der Vegetationszusammensetzung widerspiegelt, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass größere Zusatzeinträge das Aufrechterhalten bzw. Wiederherstellen des günstigen Erhaltungszustands erschweren.

Ein besonderer Schwerpunkt bestand darin, Maßnahmen zu ermitteln und soweit sinnvoll zu quantifizieren, die den Schaden minimieren und die Kohärenz des Natura 2000 Netzwerkes für die betroffenen Lebensraumtypen sicherstellen. So wurden Stickstoffeinträge infolge der Düngung von Ackerflächen ermittelt. Indem diese Flächen im Rahmen des Maßnahmenkonzepts extensiviert werden, entfallen durch den Düngeverzicht in Zukunft Stickstoffeinträge in derselben Größenordnung, wie sie durch die Straße hinzukommen. Je nach Konstellation kommen solche Maßnahmen zur Kohärenzsicherung oder auch zur Schadensbegrenzung in Frage. Im vorliegenden Fall war eine Anerkennung als Schadensbegrenzungsmaßnahme nicht möglich, weil unterschiedliche Flächen be- und entlastet wurden, und die Entlastung nicht ausreichte, um die Gesamtbelastung auf das Niveau der Critical Loads senken zu können.

Als weitere Kohärenzmaßnahme konnte die Bekämpfung von Fallopia sachalinensis (Staudenknöterich, Bild oben) herangezogen werden, weil sie über das hinausgeht, was im Rahmen des ordentlichen Gebietsmanagements zu leisten ist.

Die entwickelte Bewertungsmethodik und die Wirksamkeit des Maßnahmenkonzepts wurde abschließend vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt (Az. BVerwG 9 A 17.11). -Urteil-

Auftraggeber:

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr NRW / Landesbetrieb Straßen NRW, NL Bielefeld

Planungszeitraum:

2009-2012

Quantitative Gegenüberstellung von Stickstoff-Belastungen durch eine Autobahn und Entlastung durch Düngeverzicht