Quantifizierung und Bewältigung verkehrsbedingter Trennwirkungen auf Arten des Anhangs der FFH-Richtlinie, hier Fledermauspopulationen: Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (FE-Nr. 02.0256/2004/LR)
In Arbeitsgemeinschaft mit Malte Fuhrmann (Beratungsgesellschaft NATUR GbR, Oberwallmenach), Dr. Gerald Kerth (Angewandte Zoologie und Naturschutz, Uni Greifswald), Dr. Björn Siemers (Max-Planck-Institut für Ornithologie), Dr. Jur. Tobias Hellenbroich (Aachen).
Projektleitung: FÖA Landschaftsplanung, Dr. Jochen Lüttmann.
Das Vorhaben besteht aus den Teilen „Gutachten" und „Handlungsanleitung".
Das Gutachten gliedert sich in:
- empirische Wirkungsuntersuchungen
- experimentelle Wirkungs- und Funktionskontrollen für Vermeidungsmaßnahmen
- Auswertung vorhandener Daten
- Formulierung der rechtlichen Anforderungen.
Als vorrangige Untersuchungsinhalte werden die Themen in das Zentrum der empirischen Forschung gestellt, bei denen besonders gravierende Wissensdefizite bestehen:
- Labor-experimentelle Verhaltensuntersuchungen an einer als besonders lärmempfindlich geltenden Fledermausart sollen Auskunft über die Beeinträchtigung von Fledermäusen durch Schallimmissionen geben (B. Siemers)
- Zerschneidungswirkungen und weitere Komplexwirkungen (Barrierewirkungen, Isolation, Jagdgebietsbeeinträchtigungen) durch Anlage und Betrieb von Autobahnen werden vergleichend mittels Telemetrie, Detektor und weiteren Methoden in „großen“ und „kleinen“ Wäldern und an „neuen“ und „alten“ Autobahnen sowie an Bahnstrecken (Neubaustrecken bzw. Hochgeschwindigkeits-Zugstrecken und Altanlagen) untersucht.
- Querungshilfen werden auf ihre Wirksamkeit hin untersucht (Akzeptanz- / Präferenzuntersuchungen)
- Das Ausmaß des Kollisionstodes bzw. die Fallenwirkung von Bahnstrecken und Straßen wird durch Totfund-Studien und insbesondere vergleichende IR-Videodokumentation von Fledermäusen an Straßen abgeschätzt.
Untersuchungsobjekte sind vor allem die Arten Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus und Mopsfledermaus, die in Anhang II und IV FFH-RL genannt sind. Einige Untersuchungen beziehen auch weitere Arten ein.
Das Gutachten bildet den fachwissenschaftlichen Hintergrund für die Handlungsanleitung / „Hinweise“
In den „Hinweisen“ werden auf der Basis des fachwissenschaftlichen Hintergrundes und der rechtlichen Einordnung konkrete Empfehlungen / fachliche Hilfen für die Erstellung der landschaftsplanerischen Beiträge (UVS, Landschaftspflegerische Begleitpläne einschl. Artenschutzprüfung und FFH-VP) entwickelt. Die „Hinweise“ wenden sich an die für die Erstellung der Landschaftspflegerischen Begleitpläne und Artenschutzprüfung zuständigen Verwaltungen des Bundesverkehrswegebaues (Straße und Schiene) und deren Fachgutachter.
Die Aussagen folgen den Phasen Wirkungsprognose und Bewertung (Maßstäbe) sowie Maßnahmenkonzeption (Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Schadensbegrenzungs- und Kohärenzmaßnahmen) und berücksichtigen die unterschiedlichen Anforderungen und Rechtsfolgen, die aus dem UVPG, der Eingriffsregelung und der FFH-RL (Art. 6, Art. 12 und 16) folgen.
Siehe auch:
Teilergebnisse als Poster auf der Landschaftstagung der FGSV 2013.
Schlussbericht des F+E Vorhabens -Text-
Auftraggeber:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Planungszeitraum:
2004-2009