Baumhöhlenkontrolle

Baufeldfreimachung A33: Schutz von Fledermäusen

Ökologische Baubegleitung A33

Projektschwerpunkte:

Laut Planfeststellungsbeschluss zur A 33 VKE 6 ist vor Aufnahme der Bautätigkeit der Trassenbereich auf aktuelle Fledermausvorkommen zu kontrollieren. Rechtlich verfügt ist, dass sicher gestellt sein muss, dass durch erforderliche Baumfällungen keine Fledermausindividuen geschädigt und getötet werden.

Seit 2009 erfolgen im Zusammenhang mit der Baufeldfreimachung bauvorauslaufende Kontrollen und Sicherungen von Fledermausquartieren, wobei insbesondere an alten Bäumen nach Baum- und Spechthöhlen, Spalten, Anrissen oder abstehender Borke gesucht wird.

Für die vertiefende Kontrolle verdächtiger Bäume werden abendliche / nächtliche Detektorbegehungen durchgeführt, wobei stationäre Erfassungsgeräte (Batcorder und Anabat) und ein Videoendoskop eingesetzt werden.

Unsicherheiten hinsichtlich der Eignung bzw. Nutzung potenzieller Höhlen- und Spaltenquartiere, die vorauslaufend mit den o.g. Methoden nicht auszuräumen sind, werden durch den Einsatz eines Baumkletterers beseitigt.

Durch Aufsägen der nach Fällung nun zugänglichen verdächtigen Höhlen- und Spalten wird das vorausgehend ermittelte Ergebnis bestätigt.

Eine Zerstörung oder Störung von Fledermausquartieren wird somit eindeutig ausgeschlossen.

Auftraggeber:

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe, Bielefeld

Planungszeitraum:

2009-2014

Baumfällung

Baumkletterer