Hinweise für den Straßenbau in Rheinland-Pfalz zur Konzeption von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF)
Auf der Basis des für NRW erarbeiteten Leitfadens “Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ (MKULNV 2013), der für 105 planungsrelevante Arten artenschutzrechtliche Maßnahmen konzipiert, wurden in einer vergleichbaren Arbeitshilfe für den Straßenbau in Rheinland-Pfalz die Angaben für diese Arten aktualisiert und den rheinland-pfälzischen Bedingungen angepasst sowie für 36 weitere Arten vollständig neu entwickelt.
Projektschwerpunkte:
Die Arbeitshilfe bildet für insgesamt 141 Arten in Rheinland-Pfalz eine standardisierte Bewertung der artspezifischen Eignung und Wirksamkeit von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG (sogenannte CEF-Maßnahmen) ab.
Artspezifische Maßnahmen-Steckbriefe enthalten
- Angaben zur Artökologie (Welche Habitatbedingungen / -elemente benötigt die Art?)
- Auswahl in Betracht kommender Maßnahmen
- Angaben zur Wirksamkeit (Anforderungen)
- Angaben zur Prognosesicherheit
Unter den gegenüber dem NRW-Leitfaden für Rheinland-Pfalz neu bearbeiteten Arten sind spezielle Vertreter der wämegetönten Weinbau- und Streuobstlandschaften wie Bienenfresser, Wendehals und Zippammer bzw. Arten für die Rheinland-Pfalz eine besonders hohe Verantwortung trägt, z.B. Grünspecht.
Die Hinweise haben als Untersuchungsvorhaben des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz Empfehlungscharakter zur Anwendung im Zuständigkeitsbereich des LBM. Experten der rheinland-pfälzischen Naturschutzverwaltung waren an der Erarbeitung beteiligt.
Siehe auch:
Auftraggeber:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Planungszeitraum:
2015-2020