Bachlauf mit Wasserpflanzen

BAB A1: Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie BAB A1 AS Kelberg – AS Adenau

Durchführung in Arbeitsgemeinschaft mit Büro für Hydrologie und Bodenkunde Gert Hammer, Dresden.

Projektschwerpunkte:

Mit dem Urteil des EuGH C-461/13 vom 01. Juli 2015 ist deutlich geworden, dass alle von einem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf Gewässer und das Grundwasser daraufhin überprüft werden müssen, ob von ihnen eine unzulässige Verschlechterung der Gewässerqualität ausgeht. Als Maßstab wurde gesetzt, dass sich keine der in Anhang V Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) benannten einzelnen Qualitätskomponenten verschlechtern darf und die Einhaltung oder das Erreichen der dort vorgesehenen Umweltqualitätsnormen gewährleistet bleiben muss.

Methodisch wird mit dem Erstellen eines Fachbeitrages zur WRRL noch weitgehend Neuland betreten. Dies erforderte vorbereitend eine Klärung der fachlichen und rechtlichen Anforderungen. Auf dieser Basis wird ein Fachbeitrag zur WRRL erstellt, in dem die bereits verfügbaren Daten zusammengestellt und die Wirkungen aus Bau, Anlage und Betrieb der BAB A1 zwischen Kelberg und Adenau ermittelt und bewertet werden.

Siehe auch:

Kiebel, A. (2016): "Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Praxisbeispiele". VSVI-Seminar zu aktuellen Themen der Landespflege am 29.11.2016 in Koblenz

Auftraggeber:

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Planungszeitraum:

2016-2017

Karte Gewässer