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Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung

Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung"

Projektschwerpunkte:

Im Leitfaden der EU-Kommission zum strengen Artenschutz (Europäische Kommission 2007, Rn. 74) wird vorgegeben, „die ökologische Funktion dieser Maßnahmen für die betreffenden Arten müsste selbstverständlich eindeutig nachgewiesen werden". Ein methodisches Vorgehen wird nicht vorgegeben, sondern lediglich das Ziel, aus dem sich allgemein die Anforderung ergibt, dass die Methodik je nach Art, Maßnahme und konkreter Situation (Ort) im Einzelnen gewählt werden muss. Im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der arten- und/oder vorhabenspezifischen Besonderheiten werden im vorliegenden Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung die Anforderungen für ein Monitoring für die Maßnahmen aus dem Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen" zur Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV 2013) präzisiert. Es enthält u.a.

Hinweise

  • zum Erkennen von Bagatellfällen, (die dann keine weiteren Bestandserfassungen mehr erforderlich machen)
  • zur Klärung der Notwendigkeit zusätzlicher Kartierungen
  • zur Klärung des Anwendungsbereichs und der Methodik von Potenzialabschätzungen

die Definition

  • von Anforderungen an die Bestandserfassung vor Ort
  • von methodischen Standards für Datenerhebungen / Bestandserfassungen vor Ort
  • der für die Bestandserfassung geeigneten arten- und gruppenspezifischen Kartiertermine /-zeiträume

und methodische Standards für das Monitoring, u.a.

  • Unterscheidung von maßnahmenbezogenem und populationsbezogenem Monitoring
  • Ablauf und Kriterien des Monitorings.

Durchführung in Kooperation mit  Büro Sterna, Kranenburg und Büro für angewandte Ökologie und Forstplanung (BÖF), Kassel

Auftraggeber:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf

Planungszeitraum:

2013/2014

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