Schwarze Heidelibelle

Artenschutzrechtliche Prüfung BAB A44

Projektschwerpunkte:

Durchführung der artenschutzrechtlichen Prüfung für die VKE 40.1 westl. Bischhausen bis VKE 60 (AS Wommen / BAB A4)

Rechtliche und fachliche Betrachtung der europäischen und national geschützten Arten, Bewertung der Verbotstatbestände, Konzeption notwendiger Maßnahmen, Prüfung der artenschutzrechtlichen Ausnahmekriterien

Es werden insgesamt ca. 50 relevante Arten vertiefend geprüft, außerdem wird für die Arten Kleine Bartfledermaus, Braunes Langohr, Zwergfledermaus, Geiskleebläuling, Esparsetten-Widderchen, Quendel-Ameisenbläuling, Dukatenfalter und Feuersalamander die artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung durchgeführt. In Bezug auf die betroffene Mausohr-Kolonie Wommen werden die Konflikte betrachtet, die nicht im Bearbeitungsgebiet der FFH-Verträglichkeitsprüfung liegen.

Die artenschutzrechtliche Zulässigkeit im Sinne des § 6a Abs. 1 Nr. 4 HENatG wird attestiert.

Durchführung in Kooperation mit Bosch & Partner GmbH, Herne und BÖF (Büro für angewandte Ökologie und Forschung), Kassel

Auftraggeber:

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege und Hessisches Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen

Planungszeitraum:

2005/2006

Gelbwürfeliger Dickkopffalter